Hard Workers Club

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB der HARD WORKERS CLUB GmbH

1. Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich im Anschluss jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mindestens 28 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

2. Beiträge / Zahlungen

Der monatliche Beitrag und die Aufnahmegebühr sind im Voraus zahlbar. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Beiträgen in Verzug, so werden für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft die Beiträge sofort fällig. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

3. Rechte/Pflichten der Mitglieder

Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis (Falls vorgesehen, die Teilnahme an Unterrichtsstunden auf gemischter Miet-, und Dienstleistungsbasis). Die Hard Workers Club GmbH behält sich Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes unter Wahrung der Mitgliederinteressen vor.
Die Rechte des Mitgliedes sind nicht übertragbar. Jedes Mitglied, sowie die von ihm mitgebrachten Gäste, unterliegen der Hausordnung, den Weisungen der Übungsleiter, sowie den weisungsbefugten Personen der Hard Workers Club GmbH.Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung sind der Hard Workers Club GmbH unverzüglich mitzuteilen. Eine Nichtnutzung der Kursangebote berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages oder einer Kündigung des Mitgliedsvertrages. Sofern die Trainingseinrichtung an einen anderen Ort verlegt wird, der innerhalb einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft erhalten. Das Mitglied ist berechtigt, durch ärztliches Attest nachgewiesene Zeiten der gesundheitlichen Verhinderung im Anschluss an die Vertragsdauer Beitragsfrei nachzuholen.

4. Haftung

Eine Haftung der Hard Workers Club GmbH für auftretende Schäden (insbesondere Sportunfälle jeglicher Art), welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtung bzw. durch Inanspruchnahme der Dienstleistung zuzieht, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Trainer. Gleiches gilt für den Verlust von Wertsachen.

5. Betriebsurlaub

Während der Schulferien und an Feiertagen können die Trainingsräume der Hard Workers Club GmbH geschlossen bleiben. Eventuell reduzierte Öffnungszeiten, sowie Sammeltraining, behält sich das Trainerteam der Hard Workers Club GmbH vor.
Eine Beitragskürzung oder Reduzierung des Beitrages ist während der Schulferien bzw. an Feiertagen nicht vorgesehen oder möglich.

6. Sonstiges

Gerichtsstand ist der Wohnort des Mitglieds. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.